Mit Unterstützung von Falk Heinrichs konnte bewirkt werden, dass die Errichtung der Umspannanlage nicht mehr nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BIMSchG) genehmigt werden muss, sondern in das kommende Planfeststellungsverfahren integriert wird. Dies bedeutet, dass eine öffentliche Beteiligung möglich ist. Jeder kann seine Einwände schriftlich vorbringen.
Alle Einwände werden von der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesbehörde zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern und den Einwendern erörtert, bevor eine Entscheidung über das Vorhaben getroffen wird. Damit wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit in allen entscheidenden Verfahrensschritten informiert und aktiv eingebunden ist.
(http://www.netzausbau.de/5schritte/planfeststellung/de.html)

Umspannwerk in Planfestellungsverfahren integriert = öffentliche Beteiligung möglich!!

3 Gedanken zu „Umspannwerk in Planfestellungsverfahren integriert = öffentliche Beteiligung möglich!!

  • 25. Januar 2018 um 9:57
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    Finger weg vom Heestal! Unsere Natur muss erhalten werden. Es gibt Alternativen genug, das Umspannwerk an anderer Stelle zu errichten. Die Kosten dürfen nicht der primäre Aspekt sein.
    Anwohner, Spaziergänger, Jogger und Fahrradfahrer würden sich freuen, wenn dieses zu schützende Gebiet nicht zerstört würde.

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  • 13. Februar 2018 um 20:44
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    Es gibt in 6 km Luftlinie ein Umspannwerk, das sich problemlos erweitern liesse. Lasst das Heestal in Ruhe. Die Kosten können nicht der Grund sein. So ein Naherholungsgebiet muss erhalten werden. Und Gutachten, welche vom Betreiber selbst bezahlt werden können nicht objektiv sein.

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  • 13. Februar 2018 um 20:52
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    WICHTIG!!
    AM 22.02.2018 UM 17 h findet im Rathaus in Geisweid eine Sondersitzung zu dem Thema statt. Die Sitzung ist öffentlich!!! Es wäre gut wenn da auch jemand von der BI kommen würde

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