Umspannwerk in Planfestellungsverfahren integriert = öffentliche Beteiligung möglich!!

Mit Unterstützung von Falk Heinrichs konnte bewirkt werden, dass die Errichtung der Umspannanlage nicht mehr nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BIMSchG) genehmigt werden muss, sondern in das kommende Planfeststellungsverfahren integriert wird. Dies bedeutet, dass eine öffentliche Beteiligung möglich ist. Jeder