Lesen Sie Dinge, die vielleicht lieber nicht öffentlich gemacht würden…..

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Umweltinformationsgesetz (UIG), welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt, und den Umweltinformationsgesetzen der Bundesländer, die für informationspflichtige Stellen in den Ländern gelten. Auf andere amtliche Informationen bei Bundesbehörden ist das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anwendbar. Hier finden Sie weitere Infos dazu

Nutzen Sie die Möglichkeit! Viele Dinge die die Öffentlichkeit betreffen, werden aber nicht öffentlich gemacht. Nicht nur Behörden sind auskunftspflichtig, auch bei privaten Unternehmen (z.B. Amprion) kann man Anfragen stellen. Hier erfährt man so einiges…. nicht nur über das angefragte Thema, sondern auch darüber, wie weit es mit der angepriesenen Transparenz bestellt ist….

Weitere Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung gibt es auch über die Plattform „Frag den Staat“ .

Informationsfreiheitsgesetz

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